Leistung
Diskrete Observationen & Beweissicherung
Observationen werden nur dann eingesetzt, wenn sie für die Klärung eines Sachverhalts geeignet und im vereinbarten Rahmen zulässig sind. Vor Beginn klären wir gemeinsam Ziel, Umfang und Grenzen der Maßnahme.

Typische Fragestellungen
- Lässt sich ein beschriebener Sachverhalt durch eigene Wahrnehmung nachvollziehen?
- Können Abläufe, Zeiten oder Aufenthaltsmuster sachlich dokumentiert werden?
- Welche Erkenntnisse sind für eine spätere fachliche Bewertung überhaupt verwertbar?
Mögliche Bausteine des Vorgehens
- 01Vorbesprechung, Zieldefinition und Prüfung der Rahmenbedingungen
- 02Planung von Zeitfenstern, Aufwand und Einsatzumfang
- 03Durchführung der vereinbarten Beobachtung
- 04Schriftliche Dokumentation der Feststellungen in nachvollziehbarer Form
Ob und in welchem Umfang die beschriebenen Bausteine im Einzelfall möglich sind, hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Diese klären wir vor Auftragsbeginn individuell.
